Werkrettung
Die medizinische Versorgung innerhalb von großen Industriebetrieben und Produktionsanlagen ist durch Vorschriften und Verordnungen geregelt.
Große Werke haben einen eigenen Rettungsdienst – also eine Werkrettung.
Dies ist häufig aufgrund von Vereibarungen mit dem Versicherungsträger oder durch behördliche Auflagen notwendig.
Für einen Werkrettungsdienst gelten dabei die gleichen Anforderungen an Personal und Material wie beim öffentlichen Rettungsdienst. Der Werkrettungsdienst unterliegt dem Rettungsgesetz des Bundeslandes, in welchem das Werk mit einer Produktionsanlage tätig ist.
Im Werkrettungsdienst kommen Notfallsanitäter, Pflegefachkräfte der Arbeitsmedizin mit Rettungsdienstausbildung und Rettungsassanitäter zum Einsatz.
Nicht selten ist der Werkrettungsdienst auch in den öffentlichen Rettungsdienst und somit die örtliche Gefahrenabwehr eingebunden.
Das Team-Medic bietet hier Konzepte mit oder ohne Rettungsfahrzeug an.







